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   LG Tübingen, 28.01.1983 - 1 S 249/82   

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https://dejure.org/1983,4230
LG Tübingen, 28.01.1983 - 1 S 249/82 (https://dejure.org/1983,4230)
LG Tübingen, Entscheidung vom 28.01.1983 - 1 S 249/82 (https://dejure.org/1983,4230)
LG Tübingen, Entscheidung vom 28. Januar 1983 - 1 S 249/82 (https://dejure.org/1983,4230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Gewerbebetriebs im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Beruf des Heilpraktikers als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO); Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb"; Versagung der Erlaubnis zur Ausübung des Berufes als Heilpraktiker; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2093
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.1960 - VIII ZR 215/59

    Begriff des Gewerbebetriebes

    Auszug aus LG Tübingen, 28.01.1983 - 1 S 249/82
    Die eigentlich gemeinte Sinnbedeutung des verwendeten Ausdrucks kann nur aus dem Aufbau, Inhalt und Zweck des jeweiligen Gesetzes entnommen werden und es ist deshalb ein eigener Begriff des Gewerbebetriebs im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu entwickeln (vgl. BGHZ 33, 321, 327 = NJW 1961, 726).
  • BVerwG, 18.12.1972 - I C 2.69

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Begriff der "Ausübung der Heilkunde" -

    Auszug aus LG Tübingen, 28.01.1983 - 1 S 249/82
    Die Erlaubnis ist lediglich dann zu versagen, wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt ergibt, daß die Ausübung der Heilkunde durch den Antragsteller eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde (vgl. BVerwG, NJW 1973, 579, 580 [BVerwG 18.12.1972 - I C 2/69] ).
  • BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99

    Beginn der Verjährung bei Bauleistungen für die Praxis eines Heilpraktikers

    Eine vergleichbare allgemeine Verkehrsauffassung hat sich zum Beruf des Heilpraktikers nicht entwickelt (vgl. MünchKomm-von Feldmann, BGB, 3. Aufl., § 196 Rdn. 11, OLG Düsseldorf, OLG-Report 1997, 19; LG Tübingen, NJW 1983, 2093).
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 11/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Heilmittelerbringers gegen die

    Der Begriff gewerbsmäßig bzw der des Gewerbebetriebes hat in den genannten Rechtsbereichen nicht dieselbe Bedeutung wie in § 196 BGB (BGHZ 33, 321, 327; LG Tübingen NJW 1983, 2093 [LG Tübingen 28.01.1983 - 1 S 249/82]).
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